Security News
Das Wichtigste auf vier Seiten
Secorvo Security News
Editorial: Morgengrauen
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat sich die Spannung zwischen Grundrechtschützern und (nicht allein staatlichen) Kontrollinteressen spürbar verschärft. Während einerseits engagierte Datenschützer wie Max Schrems von vielen klaren EuGH-Entscheidungen zu Gunsten des Persönlichkeitsschutzes Recht bekamen, fielen zugleich immer mehr Lebensbereiche der raumgreifenden digitalen Erfassung unseres Verhaltens zum Opfer: Kameras und GPS-Sensoren in Fahrzeugen, Nutzungsprofile in Cloud-Apps und Präferenzanalysen von Musik- und Video-Streaming-Diensten liefern inzwischen nicht nur ein lückenloses Bild unserer Tagesabläufe, sondern können sogar - meist auf der rechtlichen Grundlage von einmal erteilten und längst vergessenen Einwilligungen - unser zukünftiges Verhalten zuverlässig vorhersagen (siehe z. B. Churn Prediction).
Die wegweisenden EuGH-Entscheidungen zu Datentransfers, Tracking, Schadenersatzansprüchen und anderen wichtigen Datenschutz-Fragen kommen allerdings häufig spät und scheinen immer wieder der Realität hinterherzuhinken, während die Digitalisierung unseres Lebens sich ungebremst auszubreiten scheint. Aber manchmal kommt es eben doch anders als man denkt - und das gibt immer wieder Anlass zu Hoffnung.
Denn Grundsatzentscheidungen hoher Gerichte können im Handstreich nicht nur ganze Klassen von Datenverarbeitungen für rechtswidrig erklären, sondern auch elementare Begehrlichkeiten und Haltungen. Daher ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.09.2023, mit dem die Vorratsdatenspeicherung endgültig für unzulässig erklärt wurde, in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen. Das Signal ist eindeutig: Die Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten für andere als die eigentlichen Zwecke der Erhebung ist unzulässig - und ist der Zweck erfüllt, sind die Daten zu löschen. Das gilt für Strafverfolgungsbehörden genauso wie für Unternehmen.
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ISSN 1613-4311
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