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Editorial: Unter Schafen
Vor 17 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zur "Online-Durchsuchung" verkündet und darin - ähnlich wie 25 Jahre zuvor die "informationelle Selbstbestimmung" - das Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" hergeleitet. Dabei hat es allerdings anerkannt, dass es zur effektiven Gefah-renabwehr erforderlich sein kann, dass staatliche Stellen in IT-Systeme Verdächtiger eindringen. Diese Befugnis wurde jedoch auf Fälle konkreter Gefahr für überragend wichtige Rechtsgüter (Leib und Leben, Freiheit, Grundlagen des Staates) beschränkt - als ultima ratio, wenn mildere Maßnahmen nicht zum Ziel führen.
Dieses Grundrecht setzt der Strafverfolgung Grenzen, die manchmal nicht leicht auszuhalten sind. Keine Frage: Ein unbegrenzter Zugriff auf die Inhalte der Kommunikation von Bür-gerinnen und Bürgern würde die Aufklärung von Straftaten sicherlich erleichtern - und einige vielleicht verhindern. Daher gab es zahlreiche Versuche, die engen Grenzen der Online-Durchsuchung in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Ländern auszudehnen - die jedoch alle vom BVerfG kassiert wurden. Anlässlich der Verhandlung des Vorschlags der EU-Kommission für eine Verordnung zur Chatkontrolle, die Anbieter von Kommunikationsdiensten zur präventiven, d. h. verdachtsunabhängigen Überwachung der Kommunikation verpflichten soll, flammt die Diskussion nun wieder auf. Dabei ver-schieben sich zunehmend die Gewichte: Zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt sollen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden.
Doch merke: Wer in einer freiheitlichen Demokratie Überwachungsinstrumente überdehnt, um schwarze Schafe auszuschalten, verschiebt die Macht in die Hand des Hütehunds - und macht dabei den Souverän stückchenweise selbst zum Schaf. Wer Freiheit will, muss die Existenz von Lebensrisiken ertragen.
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ISSN 1613-4311
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